WISSENSWERTES

über das Zünden von Feuerwerk!

Wann muss das Feuerwerk angemeldet werden?

Alle nötigen Anmeldeformalitäten bei Behörden übernehmen wir.
Das Feuerwerk ist 14 Tage vor Veranstaltung bei der zuständigen   Behörde
(Ordnungsamt) anzuzeigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin kontaktieren
In der unmittelbaren Nähe von Gewässern, Bahnlinien, Autobahnen und Flughäfen
benötigen wir mindestens 4 Wochen Vorlauf.

 

 


Um welche Uhrzeit kann das Feuerwerk stattfinden?

Das Feuerwerk muß gestaffelt nach Monaten um folgende Uhrzeiten beendet sein:
Winterzeit 22.00 Uhr,
Sommerzeit 22.30 Uhr,
und als Sonderregelung in den Monaten Mai, Juni, Juli um 23.00 Uhr.

Um ein Feuerwerk zu späteren Zeiten stattfinden zu lassen, bedarf es einer
Ausnahmegenehmigung.

 

 


Wieviel Platz benötigen Sie für das Feuerwerk?

Bitte beachten Sie, dass wir die Feuerwerkskörper nicht direkt in der Nähe des Publikums zünden können. Die verwendeten Feuerwerksartikel haben einen Effektsatz, der die handelsüblichen Artikel um ein Vielfaches übersteigt. Abhängig vom Kaliber der
eingesetzten Effekte und dem Veranstaltungsort sind dabei unterschiedliche
Sicherheitsabstände nötig. Im Minimum 15 Meter und für professionelles Feuerwerk
im Minimum 50 Meter. Bei einer Ortsbesichtigung wird der Feuerwerker die
Sicherheitsrichtlinien mit
Ihnen besprechen.

 

 


Funktioniert das Feuerwerk auch bei Regen?

Ja, das Feuerwerk funktioniert auch bei Regen.

 

 


Wieviele Effekte hat das Feuerwerk?

Wir verzichten darauf, Ihnen die Effektzahl aufzurechnen, da diese nichts über die
Effektgröße, die Dauer oder den Umfang des Feuerwerkes aussagt.
Eine hohe Schusszahl bzw. Effektzahl muss nicht immer ein großes Feuerwerk
bedeuten. Lassen Sie sich durch unsere Feuerwerker beraten.

 

 


Ich wohne nicht in Berlin, kann ich Sie trotzdem buchen?

Ja, Sie können uns trotzdem buchen, wir arbeiten deutschlandweit.

 

 


Aus welchen Gründen kann das Feuerwerk nicht stattfinden?

Bei Waldbrandstufe oder zu schweren Sturm muß das Feuerwerk aus rechtlichen und
versicherungstechnischen Gründen abgesagt werden.